Die England-Insolvenz bietet mindestens 10 entscheidende Vorteile:
– vorausgesetzt sie wird gemäß den Anforderungen der Europäischen Insolvenzordnung (EUInsVO) und der englischen Insolvenzgesetze legal durchgeführt !
Erheblich kürzeres Verfahren, weil die Restschuldbefreiung per Gesetz „automatisch“ 12 Monate nach Insolvenzantrag ohne weitere Gerichtsentscheidung/ Gläubigerbefragungen eintritt.
Keinerlei Mindestquote zu erbringen
Kein Durchlaufen einer „Wohlverhaltensperiode“ (keine Versagungsgründe, Erwerbsobliegenheiten etc. sondern lediglich „Bankrott-Status“)
Pfändungsfreibetrag höher als in Deutschland und orientiert am individuellen Bedarf.
Weitergehende Wirkungen der Restschuldbefreiung, da z.Bsp. auch Forderungen erfasst werden, die erst nach Verfahrenseröffnung fällig werden, aber vorher entstanden.
Geringere Anfechtungsmöglichkeiten als in Deutschland, da es u.a. keine Rückschlagsperre nach § 88 InsO gibt.
Aufbau verbesserter Vergleichspositionen bei Gläubigern durch die sehr geringe Hemmschwelle als Folge des extrem kurzen Verfahrens ohne Quote
Insgesamt höhere Rechtssicherheit bedingt durch ein sehr pragmatisches und unternehmerfreundliches Verfahren.
Absolute Diskretion, da die Insolvenz Ihrer Mandanten quasi „fern ab“ stattfindet und sie kein Geschäftspartner mitbekommt (außer den Gläubigern)
Schuldnerfreundliche Grundeinstellung von Gerichten und Insolvenzverwaltern, ohne Bestrafungshaltung-der schnelle Neustart seht im Focus
Nachteile der Insolvenz in England
Einziger Nachteil sind die Mindest- Kosten sowie ein Mindest-Zeitaufwand.
Man benötigt also ein Minimum an finanziellem Spielraum für die Erst-Investitionen, was aber gemäß der Schuldenhöhe und den immensen Vorteilen in der Regel zu vernachlässigen ist.
Voraussetzungen
Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um ein Insolvenz-Verfahren in England erfolgreich zu nutzen sind:
Staatsbürgerschaft der europäischen Union
Selbständige, Unternehmer, Freiberufler aller Art wie Ärzte, Apotheker, Anwälte etc.
Rentner, Pensionäre aller Art
Arbeitsverhältnis in England ist nicht unbedingt notwendig
Zeitlich und räumlich flexibel zu sein, um den rechtlich vorgeschriebenen Mindestaufenthalt in England nachweisen zu können